Gedanken zum Thema Compliance für den Mittelstand
Was bedeutet Compliance?
Übersetzt bedeutet Compliance "Regelbefolgung". Für die Praxis lässt Compliance sich kurz dahingehend
definieren:
Regelkonforme und ethisch saubere Unternehmensführung.
Die Verantwortung dafür liegt bei der Geschäftsleitung.
Warum Compliance?
Im angloamerikanischen Raum besteht bereits seit vielen Jahren eine
Compliance-Kultur mit den entsprechenden Auswirkungen auf die Unternehmensführung. Bedingt durch die Finanz- und Wirtschaftskrise sowie zahlreiche namhafte Korruptionsskandale (Siemens etc.), nicht
zuletzt aber auch die weltwirtschaftlichen Wechselwirkungen, hat sich die Notwendigkeit einer Compliance-Kultur für den deutschen juristisch-betriebswirtschaftlichen Rechtsraum ergeben.
So haben in den vergangenen Jahren praktisch alle nennenswerten deutschen Großunternehmen, Banken, Versicherungsgesellschaften etc. für die Einrichtung von Compliance-Systemen gesorgt. Der Nachweis
einer Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Richtlinien soll helfen, die rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken zu erkennen, auszuschalten bzw. zu minimieren. Dies ist
unabdingbare Voraussetzung für ein zeitgemäßes Risikomanagement.
Eine mangelnde Beachtung von Compliance und deren Folgen zeigt beispielsweise auch der VW Abgasskandal in aller Deutlichkeit auf.
Benötigt der Mittelstand Compliance?
Gilt Vorstehendes in Deutschland mittlerweile als bekannt, ist die Compliance-Verantwortlichkeit für mittelständische
Unternehmen noch zu wenig beachtet.
Hier kommt es den Geschäftsverantwortlichen zu, mit (Weit-)Blick die Notwendigkeit der Schaffung und Befolgung von Compliance-Strukturen zu erkennen. Allein auf diese Weise lässt sich auch ein
mittelständisches Unternehmen zeitgerecht verantwortlich führen. Ein nicht zu vernachlässigender positiver wirtschaftlicher und ggf. auch strafrechtlicher Effekt ergibt sich zusätzlich dadurch, dass
Unternehmen, die sich nachweislich um Compliance gekümmert haben, bei Eintritt von entsprechenden Problemen, wie die Erfahrung zeigt, im Verhältnis wesentlich günstiger abschneiden als solche, die
auf diesem Gebiet keinerlei Vorkehrungen getroffen haben.
Die Praxis zeigt darüber hinaus, dass große und größere Unternehmen von Ihren Partnern zunehmend zwingend ein vorhandenes Compliance-System verlangen.
Auch das gestiegene regionale und überregionale Medieninteresse an den mit Compliance verbundenen Themen ist von großer Bedeutung.
Einrichtung von Compliance-System und Compliance-Strukturen
Für die notwendige Einrichtung von Compliance-Systemen und -Strukturen und ggf. Betreuung in der Folgezeit steht das
Rechtsanwaltsbüro Schäfer zur Verfügung. Neben der Beachtung der grundsätzlichen Voraussetzungen, des vom TÜV Rheinland, Köln, gesetzten „Standard für Compliance Management System (CMS)“ vom 30.März
2011, den ISO Normen, sowie IDW PS 980, wird dabei auch besonderer Wert auf die branchenspezifischen Aspekte gelegt. In der Praxis geschieht dies in enger Abstimmung mit dem mittelständischen
Unternehmen und deren verantwortlichen Personen. Sinn und Zweck dieser gemeinsamen Tätigkeit soll ein bestmöglich regelkonform geführtes Unternehmen sein, welches sich
nachweisbar ethisch sauber verhält und zugleich das eigene Haftungsrisiko für sich und die verantwortlich Handelnden reduziert.