Gedanken zum Thema Compliance für den Mittelstand

 

 


Was bedeutet Compliance?

Übersetzt bedeutet Compliance "Regelbefolgung". Für die Praxis lässt Compliance sich kurz dahingehend definieren:

 

Regelkonforme und ethisch saubere Unternehmensführung.


Die Verantwortung dafür liegt bei der Geschäftsleitung.


Warum Compliance?

 

Im angloamerikanischen Raum besteht bereits seit vielen Jahren eine Compliance-Kultur mit den entsprechenden Auswirkungen auf die Unternehmensführung. Bedingt durch die Finanz- und Wirtschaftskrise sowie zahlreiche namhafte Korruptionsskandale (Siemens etc.), nicht zuletzt aber auch die weltwirtschaftlichen Wechselwirkungen, hat sich die Notwendigkeit einer Compliance-Kultur für den deutschen juristisch-betriebswirtschaftlichen Rechtsraum ergeben.

So haben in den vergangenen Jahren praktisch alle nennenswerten deutschen Großunternehmen, Banken, Versicherungsgesellschaften etc. für die Einrichtung von Compliance-Systemen gesorgt. Der Nachweis einer Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Richtlinien soll helfen, die rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken zu erkennen, auszuschalten bzw. zu minimieren. Dies ist unabdingbare Voraussetzung für ein zeitgemäßes Risikomanagement.

Eine mangelnde Beachtung von Compliance und deren Folgen zeigt beispielsweise auch der VW Abgasskandal in aller Deutlichkeit auf.



Benötigt der Mittelstand Compliance?

Gilt Vorstehendes in Deutschland mittlerweile als bekannt, ist die Compliance-Verantwortlichkeit für mittelständische Unternehmen noch zu wenig beachtet.

Hier kommt es den Geschäftsverantwortlichen zu, mit (Weit-)Blick die Notwendigkeit der Schaffung und Befolgung von Compliance-Strukturen zu erkennen. Allein auf diese Weise lässt sich auch ein mittelständisches Unternehmen zeitgerecht verantwortlich führen. Ein nicht zu vernachlässigender positiver wirtschaftlicher und ggf. auch strafrechtlicher Effekt ergibt sich zusätzlich dadurch, dass Unternehmen, die sich nachweislich um Compliance gekümmert haben, bei Eintritt von entsprechenden Problemen, wie die Erfahrung zeigt, im Verhältnis wesentlich günstiger abschneiden als solche, die auf diesem Gebiet keinerlei Vorkehrungen getroffen haben.

Die Praxis zeigt darüber hinaus, dass große und größere Unternehmen von Ihren Partnern zunehmend zwingend ein vorhandenes Compliance-System verlangen.

Auch das gestiegene regionale und überregionale Medieninteresse an den mit Compliance verbundenen Themen ist von großer Bedeutung.



Einrichtung von Compliance-System und Compliance-Strukturen

Für die notwendige Einrichtung von Compliance-Systemen und -Strukturen und ggf. Betreuung in der Folgezeit steht das Rechtsanwaltsbüro Schäfer zur Verfügung. Neben der Beachtung der grundsätzlichen Voraussetzungen, des vom TÜV Rheinland, Köln, gesetzten „Standard für Compliance Management System (CMS)“ vom 30.März 2011, den ISO Normen, sowie IDW PS 980, wird dabei auch besonderer Wert auf die branchenspezifischen Aspekte gelegt. In der Praxis geschieht dies in enger Abstimmung mit dem mittelständischen Unternehmen und deren verantwortlichen Personen. Sinn und Zweck dieser gemeinsamen Tätigkeit soll ein bestmöglich regelkonform geführtes Unternehmen sein, welches sich nachweisbar ethisch sauber verhält und zugleich das eigene Haftungsrisiko für sich und die verantwortlich Handelnden reduziert.


 

 

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Rechtsanwalt Schäfer Berlin